Umzug und Fristen
Sobald Sie den neuen Miet- oder Eigentümervertrag besitzen, starten Ihre Umzugsvorbereitungen. Dazu gehört die Einhaltung diverser Fristen, beispielsweise die für das obligatorische Ummelden beim Einwohnermeldeamt. Wir sagen Ihnen, welche Fristen Sie nach dem Umzug erwarten und welche Termine Sie auf keinen Fall vergessen dürfen.
Der Start Ihrer Umzugsorganisation
Die allererste Frist beim Umziehen betrifft zunächst einmal die Kündigung der alten Wohnung. Sie kann bis zum dritten Werktag eines Monats erfolgen, danach haben Sie in der Regel drei Monate Kündigungsfrist – der Umzugs-Countdown läuft.
- Kurzfristiger Umzug: Können Sie dem Vermieter drei potenzielle Nachmieter benennen?
- Kalkulieren Sie Zeitfenster für eventuelle Schönheitsreparaturen ein.
- Planen Sie großzügig ein bis zwei Stunden für Wohnungsabnahme und Schlüsselübergabe ein.
Es warten weitere Fristen:
- Kontaktieren Sie verschiedene Umzugsunternehmen, denn diese haben volle Terminkalender.
- Kindertagesstätte oder Hort kündigen, falls ein Stadtwechsel ansteht.
- Abos und Vereinszugehörigkeiten: Manchmal wird eine Sonderkündigung erlaubt, manchmal müssen Sie weiterzahlen, bis Ihre Kündigung wirksam wird; beispielsweise bis Jahres- oder Quartalsende.
- Sonderkündigungsrecht bei Umzug: Strom-, Gas- und Wasserversorger, Telefon und Internet. Auch hier gilt es, rund um den Umzug wichtige Fristen zu beachten, damit die Unternehmen Zeit genug haben, Ihre neuen Anschlüsse vorzubereiten.
- Der Nachsendeantrag bei der Post steht 7 - 10 Tage vor dem Umzugstermin an.
Nach dem Umzug: Ummelden, Frist beachten
Der Umzug ist geschafft, doch Sie stehen immer noch unter Stress. Denn Sie müssen auch nach dem Umzug einige Fristen einhalten. Ganz wichtig: Sie müssen fristgerecht den Wohnort ummelden.
Die Frist für die Ummeldung beträgt in der Regel eine Woche, manchmal zwei. Sie sollten sie einhalten, denn Verzug nach dem Umzug kann hier teuer werden. Eine verzögerte Ummeldung nach dem Umzug kann zu Strafzahlungen zwischen zehn und einigen hundert Euro nach sich ziehen. Das liegt im Ermessen der Behörde.
Tipp zum Ummelden nach dem Umzug: Wir empfehlen, schon ca. zwei Wochen vor dem Umzug einen Termin beim Einwohnermeldeamt in Ihrem Zielort zu vereinbaren. So ist gewährleistet, dass Sie noch innerhalb der Ummeldefrist von einer Woche nach dem Umzug einen Termin für Ihre Ummeldung ergattern.
Überschlagen Sie von Anfang an alle Gebühren und Zusatzkosten und addieren Sie diese großzügig zu den direkten Umzugskosten. Vergessen Sie auch nicht, für Ihren Umzug relevante rechtliche Fragen abzuklären – seien es Ersatzleistungen der Umzugsfirma bei Beschädigung und Verlust, Verkehrsbestimmungen für Spezialumzüge oder Fristen für die Rückzahlung der Kaution (bis zu sechs Monaten sind üblich).
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