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Kautionszahlungen: Rechte und Pflichten

Die Mietkaution gehört zu den selbstverständlichen Zahlungen, die Vermieter von Mietern erwarten, auch wenn sie keine Pflicht ist. Im Anschluss informieren wir Sie ausführlich über Ihre Pflichten und Rechte rund um die Kaution.

Die Kaution als Sicherheitsleistung

Kaution Mietvertrag
© Stadtratte - istockphoto.com

Zweck der Mietkaution ist es, Vermieter vor einer ausfallenden Miete, Kosten für Schönheitsreparaturen oder anderen Zahlungsausfällen zu bewahren. Die Voraussetzung für das Hinterlegen der Kaution ist eine Klausel im Mietvertrag. Ohne diese Klausel sollten Sie dem Vermieter nichts zahlen, schon gar nicht eine Barkaution, denn Barzahlungen sind später kaum noch nachzuweisen.

Wie hoch darf die Kaution ausfallen?

Vermietern und Mietern steht es frei, die Form der Mietsicherheit nach Belieben zu regeln. Die beliebteste Regelung ist die sogenannte Barkaution, ansonsten wird die Kaution auf ein separates Bankkonto überwiesen. Die Gesamtsumme der Kaution darf insgesamt nicht mehr als drei Monatsnettokaltmieten betragen.

Vermieter müssen die Miete auf einem separaten Konto von ihrem Vermögen trennen. Die Verzinsung muss eine dreimonatige Kündigungsfrist haben. Nur so ist sichergestellt, dass die vom Mieter getätigte Zahlung nicht verloren geht.


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Kann man die Kaution in Raten zahlen?

Wenn Sie sich die Zahlung der Mietkaution nicht leisten können, gibt es mehrere Lösungen:

  • Die Deutsche Kautionskasse kann eine Kautionsbürgschaft übernehmen. Für die Kautionsbürgschaft durch die Kautionskasse zahlen Sie einen Servicebetrag, eine jährliche Provision und eine Kontogebühr. Der Vermieter muss diesem Vorgehen aber zustimmen.
  • Die Kautionsversicherung basiert auf dem Prinzip der Mietkautionsbürgschaft gemäß § 551 BGB. Indem Sie eine Kautionsversicherung abschließen, versichert das Versicherungsunternehmen Ihrem Vermieter, für eventuelle Zahlungen einzuspringen.
  • Vermieter verlangen von Ihnen in der Regel drei Monatsnettokaltmieten als Sicherheitszahlung. Diese können Sie gemäß § 551 Absatz 2 BGB in drei Raten tilgen.

Wie Sie die Kaution zurückerhalten

Nachdem der Vermieter die Zahlung auf einem Mieterkonto hinterlegt hat, muss er dem Mieter die Bank- und Kontodaten übermitteln. Falls er sich weigert, können Sie sich an eine Schlichtungsbehörde wenden.

Vermieter sind gezwungen, die vom Mieter getätigte Zahlung auszuhändigen, sobald sie ihre Funktion erfüllt hat. Das ist der Fall, wenn der Mieter alle Nebenkosten sowie Mietzinsen bezahlt hat und keine Mieterschäden zu beheben sind. Eine Auszahlung sollte folglich nicht mehr als 30 Tage dauern.

Als Mieter können Sie Ihre Zahlung auch ein Jahr lang auf dem Konto lassen. Die Mieterschaft kann das Konto dann auflösen, ohne die Zustimmung des Vermieters zu benötigen.


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