>Umzugsgeld im öffentlichen Dienst

Umzugsgeld im öffentlichen Dienst

Das Umzugsgeld im öffentlichen Dienst unterstützt Beamtinnen und Beamte, die aus dienstlichen Gründen umziehen müssen. Es deckt sämtliche Auslagen, die durch den Umzug an einen anderen Dienstort oder in eine andere Dienstwohnung entstehen, umfasst aber nach Bundesumzugskostengesetz (BUKG) auch noch weitere Unkosten, die rund um den Umzug von Beamten entstehen können. Wir durchleuchten, welche Umzugskosten Beamte erstattet bekommen.

Was ist Umzugsgeld?

Umzugsgeld für Beamtete
© Feverpitched - istockphoto.com

Für die meisten Menschen gehört die Frage nach der Umzugsfinanzierung fest zur Planung eines Umzugs dazu. Diese Sorge weniger hat man eventuell, wenn man aus beruflichen Gründen umzieht und sehr wahrscheinlich hat man sie nicht, wenn man als Angestellter im öffentlichen Dienst jobbedingt umzieht. Denn Personen im öffentlichen und Staatsdienst erhalten die staatliche Leistung namens Umzugsgeld. Wann es gezahlt wird, in welcher Höhe und verbunden mit welchen Zusatzleistungen, das regelt das BUKG.

Wer erhält Umzugsgeld nach BUKG?

Das Gesetz regelt Umfang und Art der Zuwendungen für folgende Berufsgruppen:

  • Beamte und Abgeordnete im Bundesdienst
  • Richter (auch außer Dienst (a.D.) oder berufsunfähig)
  • Soldaten (auch a.D. oder berufsunfähig)
  • Hinterbliebene der oben genannten Berufsgruppen

Hinterbliebene und häusliche Gemeinschaften

Zu den Hinterbliebenen zählen getreu gesetzlicher Definition (BUKG §1, Abs. 6) Ehe- und Lebenspartner, Verwandte bis zum vierten Grad, Verschwägerte bis zum zweiten Grad, sowie Pflegekinder und -Eltern, sofern diese zum Todeszeitpunkt in Hausgemeinschaft lebend (also gemeinsame Wohnung oder enge Betreuungsgemeinschaft) mit dem Verstorbenen waren.


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Aus welchen Gründen wird Umzugsgeld gezahlt?

Zahlung von Umzugsgeld
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Die Zusage für die Erstattung der Umzugskosten erfolgt unter anderem aus folgenden Gründen:

  • Berufliche Einstellung
  • Dienstwohnung muss für anderen Bedarf geräumt werden
  • Umzug aus gesundheitlichen Gründen
  • Wohnung ist aufgrund von Familienzuwachs zu klein
  • Abordnung
  • Abkommandierung
  • Zuteilung zu einer anderen Behörde
  • Vorübergehende Tätigkeit an anderer Dienststelle
  • sowie der Rückgängigmachung der vorherigen vier Punkte

Beanspruchung der Umzugskostenvergütung

In elektronischer oder schriftlicher Form kann die Umzugskostenvergütung zugesagt werden. Ausgezahlt wird sie nach erfolgtem Umzug, wobei sie spätestens innerhalb eines Jahres nach dem Umzug beantragt werden muss. Wenn nicht innerhalb von fünf Jahren nach der Zusage der Umzug erfolgt, entfällt die Zusage zur Umzugskostenvergütung wieder.

Was umfasst die Umzugskostenvergütung?

Einmal bewilligt, umfasst das Umzugsgeld im öffentlichen Dienst die Kosten für den Umzug selbst, sowie auch einige „themenverwandte“ Aufwendungen:

  • Kosten für Beförderung des Umzugsguts
  • Reisekosten zwischen alter und neuer Wohnung
  • Miete (auch doppelte Mieten)
  • Maklergebühren
  • Kosten für Öfen oder Herde

Trennungsgeld im Rahmen des Umzugsgeldes

Eine besondere Aufwendung erhalten Angestellte im öffentlichen Dienst, wenn ihre Familie nicht mit umziehen kann und Pendeln wegen zu hoher Entfernung nicht zumutbar ist. Das Trennungsgeld umfasst verschiedene Tagessätze, Übernachtungsgelder, sowie - bei Pendlern - Fahrtkostenerstattung und Reisebeihilfen.

Wie hoch ist das Umzugsgeld im öffentlichen Dienst?

Es gibt keinen allgemeinen, festen Satz für die Höhe des Umzugsgeldes im öffentlichen Dienst. Es wird immer für jeden Angestellten individuell berechnet und ist nach Soldstufen gestaffelt. Basierend auf dem Grundgehalt des Angestellten, liegt das Umzugsgeld zwischen 20 und 28% dieses Betrages, je nach Familienstand.


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