>Tücken im Mietvertrag erkennen

Tücken im Mietvertrag erkennen

Beim Umzug in eine neue Wohnung unterschreiben Sie einen neuen Mietvertrag. Prüfen Sie diesen auf eventuelle Fehler oder ungültige Klauseln und informieren Sie sich über Ihre Rechte und Pflichten.

Die Rechte und Pflichten des Mieters

Mietvertrag
© vadimguzhva - istockphoto.com

Mietwohnungen sind in Deutschland hart umkämpft, insbesondere in Ballungszentren. Aus diesem Grund werden nicht wenige Mietverträge voreilig unterzeichnet. Ein großer Fehler, denn in vielen Verträgen lauern Fallen.

Häufig handelt es sich um relativ kleine Dinge, wie etwa die Rechte und Pflichten des Mieters:

  • den Schnee vor der Haustür räumen
  • regelmäßig die Treppe im Hausflur reinigen
  • Ordnung im Garten halten

Für solche Aufgaben tragen in der Regel Vermieter die Verantwortung. Diese haben aber die Möglichkeit, die Pflichten auf den Mieter zu übertragen. Informieren Sie sich umfassend zum Thema Mietrecht und achten Sie darauf, was Sie unterschreiben!

Achten Sie auf Regeln bei der Tierhaltung

Verständlicherweise möchten Sie, dass auch Ihr Tier mit Ihnen umzieht. Haustierbesitzer sind gut beraten, einen genauen Blick in die Konditionen ihres Mietvertrags zu werfen, denn auch zu diesem Thema kann es Tücken im Mietvertrag geben.

Beispiel Kleintiere vs. Nicht-Kleintiere

Die Haltung von Kleintieren ist ein Standardrecht. Leider gibt es oft Missverständnisse, welche Tiere genau in diese Kategorie gehören. Damit die Tierhaltung für Sie nicht zum Problem wird, sollten Sie mit dem Vermieter von Anfang an klären, ob Ihr Haustier erlaubt ist.

Bei Nagern oder Zierfischchen wird es voraussichtlich keine Probleme geben. Hunde dagegen können durch ihr Bellen andere Mieter belästigen und noch größere Tiere brauchen wohl doch eher ein ganz eigenes Zuhause. Speziell sieht es auch bei Katzen aus, denn hier sehen viele Vermieter die Gefahr, dass die Stubentiger Kratzspuren hinterlassen. Beim Auszug könnte Sie der Vermieter zwingen, kosmetische Reparaturen auszuführen oder zu bezahlen.


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Welche Schönheitsreparaturen muss man ausführen?

Reparatur Fussboden
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Apropos Schönheitsreparaturen: Diese müssen Sie bei Auszug in den meisten Fällen ausführen. Schönheitsreparaturen werden in § 28 Absatz 4 Satz 3 II. Berechnungsverordnung (II. BV) definiert.

Zu den Reparaturen gehören:

  • Tapezieren, Streichen von Wänden und Decken
  • Streichen der Heizkörper und Fußböden
  • Streichen von Fenstern und Türen

Aber: Der Vermieter kann Ihnen nicht vorgeben, in welchem Farbton oder in welcher Art Sie die Arbeiten ausführen müssen.

Weitere Informationen und nützliche Tipps zum Thema Tapezieren finden Sie in unserem 11880-Maler.com-Portal.

Kann ein Mietvertrag ungültig sein?

Schätzungen des Deutschen Mieterbunds (DMB) zufolge enthalten neun von zehn Mietverträgen unwirksame Klauseln oder falsche Angaben:

  • Ein Klassiker unter den Problemen sind Schönheitsreparaturen. Wenn diese Klauseln unwirksam sind, können Sie im besten Fall ohne Renovierung ausziehen.
  • Mieter können selbst zum Vermieter werden. Sie verlangen eine Untermiete von ihren Besuchern, die zum Beispiel in einem Zimmer schlafen. Dafür benötigen Sie die Zustimmung des Vermieters, der in den meisten Fällen den Wunsch nicht verweigern darf.
  • Mieter dürfen eine Kündigung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten einreichen. Beide Parteien haben die Möglichkeit, einen beidseitigen Verzicht auf eine Kündigung zu vereinbaren.

Mieterhöhung und Mietminderung – was ist erlaubt?

Für Investitionsmaßnahmen zur Wohnverbesserung oder Einsparung von Energie- und Wasserkosten kann der Vermieter eine Mieterhöhung von Ihnen verlangen. Akzeptieren Sie die Mehrkosten nur dann, wenn der Vermieter Ihnen die Ausgaben anhand eines Modernisierungszuschlags berechnet hat.

Vermieter können nicht nur eine Mieterhöhung von Ihnen fordern. Sie haben in bestimmten Fällen das Recht auf eine Mietminderung, wenn Sie zum Beispiel von Baulärm oder anderen Maßnahmen belästigt werden. Ausgenommen sind Belästigungen, die durch energetische Modernisierungsmaßnahmen entstehen. Wir empfehlen, in berechtigten Fällen ein Lärmprotokoll zur Erfassung der Beweislage zu führen.

Checkliste für Ihren Mietvertrag

Umzugsliste selber erstellen
© AndreyPopov - istockphoto.com

Mit unseren Informationen zum Thema Mietrecht können Sie Tücken in Ihrem nächsten Mietvertrag erkennen. Ziehen Sie zusätzlich eine Checkliste zum Mietvertrag zurate, darin sollten Sie alle klassischen Tücken finden, die in einem Mietvertrag auf Sie zukommen können. Nehmen Sie die Checkliste zur Wohnungsbesichtigung mit, um fragwürdige Klauseln zu überprüfen.


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