Umzug mit Hartz 4 

Die Kosten für einen Umzug sind oft hoch. Wenn Sie Hartz 4 nach SGB II beziehen, übernimmt das Arbeitsamt die Kosten für den Umzug. Allerdings müssen bestimmte Gründe vorliegen, damit das Arbeitsamt die Kosten für die neue Wohnung auch übernimmt. Besonders wichtig ist, dass Sie rechtzeitig Kostenvoranschläge einholen, um diese dem Arbeitsamt vorlegen zu können. Bei Hartz-4-Bezug ist ein Umzug nur dann möglich, wenn Sie die Zustimmung vom Jobcenter eingeholt und schriftlich festgehalten haben. 

Erfahren Sie hier, in welchen Fällen das Jobcenter die Kosten für den Umzug übernimmt und in welchen nicht. Mit unserem Kostenrechner erfahren Sie, welche Umzugskosten und weitere Kosten auf Sie zukommen und können außerdem mit nur einer Anfrage mehrere Kostenvoranschläge von Umzugsunternehmen in Ihrer Region einholen. 

Welche Gründe für einen Umzug das Arbeitsamt anerkennt

Hartz 4
© Stadtratte – istockphoto.com

Die vielen Kosten, die bei einem Umzug in die neue Unterkunft auf Sie zukommen, können Sie als Hartz 4 Empfänger meistens nicht stemmen. Schönheitsreparaturen, Umzugskosten wie Transport- und Speditionskosten, Kosten der Wohnungssuche, die Kaution für die neue Wohnung und die Kosten für notwendige Einrichtungsgegenstände belasten das Konto. Das Arbeitsamt übernimmt allerdings die Kosten für den Umzug, wenn bestimmte Gegebenheiten vorliegen: 

  • Der Umziehende nimmt eine neue Arbeit auf und der aktuelle tägliche Arbeitsweg ist nicht zumutbar.
  • Aufgrund von Familienzuwachs wird eine angemessen größere Wohnung benötigt.
  • Veränderte Lebenssituation: Heirat, Trennung oder Scheidung machen den Umzug erforderlich.
  • Aufgrund von Krankheit oder Alter wird die Wohnung unzumutbar (z. B. wird eine behindertengerechte Wohnung nötig).
  • Die Wohnung ist aufgrund ihres Zustands unbewohnbar (z. B. bei Schimmelbefall).
  • Kündigung der bisherigen Wohnung durch den Vermieter.

Der Umzug aufgrund des unzumutbaren Wohnungszustands wird jedoch nur anerkannt, wenn der Hartz 4-Empfänger den Schaden nicht selbst verursacht hat und der Vermieter bzw. die Hausverwaltung sich weigert, ihn zu beheben. Die Notwendigkeit des Umzuges ist in manchen Fällen von Ihnen nachzuweisen. Dies können Sie beispielsweise mit dem Kündigungsschreiben des Vermieters, einem ärztlichen Attest oder einem Arbeitsvertrag nachweisen. Wenn Sie beweisen müssen, dass eine Wohnung unbewohnbar ist, empfiehlt es sich, die Sachlage so gut wie möglich zu dokumentieren, unter anderem mit Fotos.

Den Umzug sollten Sie erst final planen, nachdem Sie die Genehmigung erhalten haben. Tun Sie das nicht und ziehen ohne Genehmigung um, kann Ihnen das Jobcenter jegliche finanzielle Unterstützung beim Umzug streichen. Die Kostenübernahme für Miete, Heizung etc. sind davon jedoch nicht betroffen – jedoch nur im selben Umfang der Miete Ihrer bisherigen Wohnung. Ganz besonders aufpassen müssen Personen unter 25 Jahren, die mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben und ohne Genehmigung und gravierenden Grund umziehen. Ein kompletter oder teilweise Wegfall der Leistungen vom Jobcenter können die Folge sein.

 

Nicht anerkannte Umzugsgründe

Umzug Hartz 4
© Stadtratte – istockphoto.com

Die folgenden Umzugsgründe eines Hartz IV-Empfängers werden grundsätzlich nicht vom Arbeitsamt anerkannt: 

  • Familienzusammenführung
  • Mietmängel
  • Aussicht / Verbesserung der Chancen auf eine neue Arbeitsstelle in einer anderen Stadt
  • Auszug eines Hartz IV-Empfängers bei den Eltern vor Vollendung des 25. Lebensjahres – Ausnahme: eine Ausbildungsstelle in einer anderen Stadt oder das Zusammenleben mit den Eltern ist aus schwerwiegenden Gründen nicht mehr zumutbar.

 Welche Kosten werden übernommen? 

Umzugskosten Hartz 4
© doble-d – istockphoto.com

Ist der Umzug des Hartz 4-Empfängers genehmigt, kann er von der Übernahme folgender Kosten ausgehen:

  • Kosten für einen Umzugswagen (weitere Tipps zum Umzugswagen mieten
  • Kosten für die Sperrmüllentsorgung
  • Kosten für Umzugskartons
  • Kosten für ein Umzugsunternehmen – bei gesundheitlichen Problemen.
  • Kosten für die Verpflegung der privaten Umzugshelfer
  • Kosten für vertraglich vorgeschrieben Renovierungsarbeiten

Wichtig: Rechtzeitig Kostenvoranschläge einholen, um ein Anrecht auf Kostenübernahme durch das Arbeitsamt zu haben!

Die Kosten für ein Umzugsunternehmen werden vom Jobcenter nur übernommen, wenn gesundheitliche Probleme vorliegen. Dem Jobcenter müssen dann zuvor Kostenvoranschläge für die Anmietung des Transporters und die Beauftragung des Umzugsunternehmens vorgelegt werden. Als Nachweis gelten ärztliche Atteste und Bescheinigungen der Krankenkasse. 

Wird der Umzug in Eigenregie durchgeführt, gibt es für private Helfer eine Verpflegungs- und Verköstigungspauschale in Höhe von max. 50 Euro. Je nach Region können es aber auch nur 10 bis 20 Euro pro Helfer sein. Beachten Sie dabei, dass nur eine gewisse Anzahl an Personen Ihnen beim Umziehen helfen darf. Die genaue Anzahl hängt von der Wohnraumgröße der alten Wohnung ab und liegt häufig bei max. vier Personen.

Tragen Sie in unserem Onlineformular die Eckdaten Ihres Umzugs ein und Ihre Anfrage wird an mehrere Umzugsunternehmen weitergeleitet – innerhalb kurzer Zeit bekommen Sie dann unverbindlich und kostenlos Umzugsangebote zugeschickt. Diese können Sie dann bei Ihrem Amt für den Antrag auf Kostenübernahme vorlegen.

Mit unserem Tool erfahren Sie in binnen Sekunden, mit welchen Kosten Sie in etwa rechnen müssen. So können Sie besser planen und die Informationen als Kostenvoranschlag dem Jobcenter vorlegen. 

So bezahlt das Jobcenter Ihren Umzug

Empfänger von Hartz 4 sind verpflichtet, die Kosten für den Umzug so niedrig wie möglich zu halten. Das bedeutet, dass Sie bei allen Kosten mindestens drei verschiedene Kostenvoranschläge einholen und unter ihnen das günstigste Angebot auswählen müssen. Dies können Sie am einfachsten mit unserem Formular erledigen. 

Alles, was Sie dazu tun müssen, ist die Stadt und Postleitzahl Ihres aktuellen Wohnsitzes sowie Ort und PLZ des neuen Wohnsitzes in die Suchmaske einzugeben. Sie erhalten kostenlos und unverbindlich Angebote von mehreren Umzugsunternehmen in Ihrer Umgebung!


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