Corona = Umzugsverbot? Was das Coronavirus für Ihren Umzug bedeutet
Umzüge finden selten kurzfristig statt, sondern werden Wochen vorher geplant und terminlich festgelegt. Vor allem Umzugshelfer müssen wissen, wann Sie sich Zeit nehmen sollen. Doch in Zeiten von Corona fragen sich jetzt viele Menschen, ob Ihr lang geplanter Umzug überhaupt noch stattfinden darf und falls ja, wer Ihnen dabei helfen darf. Wir haben zusammengefasst, was jetzt noch erlaubt ist und von welchen Plänen Sie sich während der Coronakrise verabschieden müssen.
Privatumzüge nur eingeschränkt realisierbar
Für gewöhnlich helfen Freunde und Bekannte bei einem Umzug und packen tatkräftig mit an. Da hierbei oftmals enger Kontakt entsteht, sei es beim gemeinsamen Möbel schleppen, aufbauen oder zur Fahrt ins neue Domizil, stellen Umzüge derzeit ein großes Problem dar. Covid-19 ist bei engem Kontakt höchst ansteckend, weshalb vor allem der Kontakt zu anderen Personen nur noch eingeschränkt stattfinden darf. Außerhalb der eigenen vier Wände dürfen laut Beschluss der Bundesregierung deshalb nur noch Mitglieder eines Haushalts weiterhin engen Kontakt pflegen. Lediglich der Kontakt mit einer einzelnen haushaltsfremden Person darf noch stattfinden. Als Single oder im Haushalt mit Kindern fehlt es somit oftmals an Helfern, die bei einem Umzug mit anpacken dürfen. Es besteht somit zwar kein direktes Umzugsverbot, de facto lässt sich ein Umzug allein mit der engsten Familie jedoch kaum bewerkstelligen.
Umzugsunternehmen weiterhin im Einsatz
Bei Umzugsunternehmen sieht die Lage schon ganz anders aus. Sie dürfen derzeit weiterhin wie gewohnt arbeiten, solange die gängigen Hygienemaßnahmen gegen den Coronavirus eingehalten werden. Natürlich planen auch Umzugsfirmen ihre Einsätze im Voraus und sind teilweise schon ausgebucht, weshalb nicht jeder Auftrag angenommen werden kann. Deshalb lohnt es sich, gleich mehrere Umzugsunternehmen in Ihrer Nähe anzufragen, z. B. über unseren kostenlosen Anbietervergleich. So erhalten Sie schneller Auskunft von gleich mehreren Anbietern und können Ihren Umzug zum schnellstmöglichen Zeitpunkt umsetzen lassen.
Umzug: Maßnahmen gegen Corona Infektion

Selbstverständlich müssen sich auch Mitarbeiter einer Umzugsfirma an die Bestimmungen und Vorschriften von Bund und Ländern halten, um die Ausbreitung des Coronavirus zu vermeiden. Dazu gehört der Sicherheitsabstand zu Kollegen und Auftraggebern sowie das obligatorische Niesen in den Ellenbogen und das Tragen von Handschuhen und ggf. Mundschutz. Zeigen Sie daher Verständnis, wenn der Umzugsdienst die Kommunikation einschränkt und z. B. nur noch telefonisch mit Ihnen in Kontakt tritt oder Sie dazu auffordert, sich während des Umzugs von den Mitarbeitern fernzuhalten. Auch mehr Einzelfahrten oder mehrere Umzugsfahrzeuge können notwendig werden, falls sich nicht gleichzeitig mehrere Personen in einem Umzugswagen aufhalten dürfen.
Und auch Sie können dabei helfen, den Umzug sicherer zu gestalten, indem Sie vor, während und nach dem Umzug kritische Bereiche wie Türklingen reinigen und sich regelmäßig die Hände waschen. Lüften Sie die Räumlichkeiten außerdem regelmäßig, um eine Ausbreitung von möglichen Covid-19 Viren gering zu halten. Nach Möglichkeit können Sie den Umzugshelfern entgegenkommen und Kartons, Möbel und andere Gegenstände direkt vor die Haustür stellen, um unnötigen Kontakt zu vermeiden. Sollten Sie jedoch bereits an einer Corona-Infektion leiden und / oder stehen unter häuslicher Quarantäne, dürfen Ihnen auch professionelle Umzugsservices nicht helfen und der Termin muss unweigerlich auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden.
Umzugsfirma Absage – so gehen Sie vor
Falls Sie bereits vor Wochen oder Monaten ein professionelles Umzugsunternehmen mit Ihrem Umzug beauftragt haben und den Auftrag nun stornieren müssen, sei es aus Krankheit oder aus sonstigen Gründen, sollten Sie zuvor einen Blick in den Vertrag werfen. Die Stornierungsbedingungen gelten nämlich auch im Zeitraum der Epidemie und somit auch die anfallenden Stornogebühren.
Allerdings gibt es auch gute Nachrichten: Etliche Umzugsfirmen sehen gegenwärtig von Gebühren ab, weshalb die Stornierung für Sie kostenlos wird. Auch eine Verschiebung des Umzugs zu einem späteren Termin ist häufig möglich. Informieren Sie sich deshalb am besten auf der Internetseite des Unternehmens oder kontaktieren Sie Ihre Umzugsfirma per E-Mail oder Anruf, um sich über diese Möglichkeiten zu informieren.
Doch was ist, wenn nicht Sie, sondern Ihre Umzugsfirma den Umzugstermin absagt? Das kann etwa im Fall eines Personalmangels passieren. Auch hier lohnt sich ein Blick in die AGB und ein kurzer Anruf oder eine E-Mail an den Umzugsdienst. Haben Sie bereits eine Anzahlung getätigt, erhalten Sie üblicherweise die Kosten zurück oder die Umzugsfirma bietet einen Ersatztermin an. Haben Sie noch kein Geld überwiesen, müssen Sie für einen geplatzten Umzug natürlich auch nicht zahlen.
Jetzt Umzüge planen – Was Sie beachten müssen
Wie sich die Lage rund um den Coronavirus weiterentwickelt ist ungewiss. Derzeit dürfen Umzugsfirmen weiterhin tätig sein und Firmen berichten, dass sie auch für die nächsten Monate weiterhin Umzugsaufträge annehmen. Ein Umzugsverbot wegen Corona ist in Deutschland also zurzeit noch nicht in Sicht.
Schwieriger ist jedoch die Lage bei Auslandsumzügen. Jedes Land hat eigene Schutzvorkehrungen gegen Corona, worunter auch Einreiseverbote fallen. Zudem werden Übernachtungen für Umzugspersonal oder für Sie selbst wegen geschlossener Hotels und Übernachtungsmöglichkeiten erschwert. Befindet sich Ihr Hausrat bereits im Ausland und für Sie besteht ein Einreiseverbot, müssen Sie mit Aufbewahrungsgebühren rechnen.
Zumindest innerhalb Europas dürfen Sie weiterhin mit der Abmeldebestätigung aus Deutschland und Ihrem Wohnsitznachweis ein- und ausreisen. Machen Sie sich aber auf strengere Kontrollen, lange Wartezeiten und ggf. Quarantäne im Zielland gefasst.
Auch in Krisenzeiten wie der Corona Pandemie finden also noch Umzüge statt, wenn auch mit Einschränkungen. Informieren Sie sich regelmäßig bei offiziellen Stellen, wie z. B. dem Robert-Koch-Institut, für weitere Informationen zu Regelungen, Verboten und Infektionsschutzmaßnahmen.
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